Seitenbereiche
Dr. Daum & Partner
Inhalt

Bargeld-Obergrenzen

/mandanten_info/news/

Bargeld-Obergrenzen

Obergrenzen für Bargeldzahlungen gibt es aktuell u. a. in Griechenland (€ 500,00) oder in Kroatien (€ 15.000,00). In Deutschland gilt aktuell ab € 10.000,00 eine Ausweis- und Nachweispflicht für die Herkunft des Geldes.

EU-Regelung

EU-Parlament und EU-Rat haben sich Mitte Januar 2024 auf ein Verbot von Barzahlungen über € 10.000,00 in allen Mitgliedstaaten geeinigt. Bargeschäfte darüber sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Zudem sollen bereits ab Barzahlungen von € 3.000,00 die Daten der Käuferinnen und Käufer für spätere Rückverfolgungszwecke erfasst werden. Die EU-weite Einführung von Bargeld-Obergrenzen geht zurück auf einen Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Umgehung von Sanktionen. Die Obergrenze soll es Kriminellen erschweren, große Bargeldsummen zu bewegen. Die Bargeld-Obergrenze gilt nur innerhalb der EU-Staaten, nicht beispielsweise für die Schweiz.

Stand: 27. März 2024

Bild: VAKSMANV - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Dr. Daum & Partner unterstützen unsere Mandanten seit über 30 Jahren u.a. in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Gestaltungsberatung. Vereinbaren Sie ein jetzt ganz unverbindlich ein Erstgespräch an einem unserer Standorte in Karlsruhe, Pforzheim oder Bruchsal - wir freuen uns auf Sie!

Dr. Daum & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.