Seitenbereiche
Dr. Daum & Partner
Inhalt

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

/mandanten_info/news/

Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch- BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch ist entstanden, wenn die Leistungen vollständig erbracht worden sind. Auf das Datum der Rechnungsstellung kommt es nicht an.

Forderungen aus 2019 sichern

Zum Jahreswechsel verjähren Forderungen aus dem Jahr 2019. Die Versendung von Mahnungen zum Jahreswechsel ändern an der Verjährung nichts. Verhindert werden kann der Verjährungsablauf nur durch den Antrag auf ein gerichtliches Mahnverfahren, sofern der Antrag vollständig und der Mahnbescheid noch bis 31.12.2022 dem Schuldner zugestellt wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Leistet der Schuldner vor Jahresende wenigstens eine Ratenzahlung, wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt ab dem Tag der Zahlung erneut für drei Jahre zu laufen (Neubeginn der Verjährung § 212 Abs. 1 BGB).

Stand: 28. November 2022

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Dr. Daum & Partner unterstützen unsere Mandanten seit über 30 Jahren u.a. in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Gestaltungsberatung. Vereinbaren Sie ein jetzt ganz unverbindlich ein Erstgespräch an einem unserer Standorte in Karlsruhe, Pforzheim oder Bruchsal - wir freuen uns auf Sie!

Dr. Daum & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.