Seitenbereiche
Dr. Daum & Partner
Inhalt

Arbeitszeiterfassung

/mandanten_info/news/

EUGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Die Mitgliedstaaten sind nun an der Reihe, geeignete Maßnahmen zu treffen.

Schutz der Arbeitnehmerrechte

Dem EuGH geht es hierbei in erster Linie um den Schutz der Arbeitnehmer. Nach der EU-Grundrechtecharta und der Arbeitszeitrichtlinie müssen die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten beachtet werden. Die durch die Richtlinie festgelegte Obergrenze für die durchschnittliche und wöchentliche Arbeitszeit muss kontrollierbar sein. Daher ist die objektive und verlässliche Feststellung der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden unerlässlich, so der EuGH. Betroffen von der Arbeitserfassung sind alle Arbeitnehmer. Offen ließ der EuGH allerdings die Frage, ob und wie eine Arbeitszeiterfassung der immer zahlreicheren Homeoffice-Mitarbeiter erfolgen soll. Abzuwarten bleibt, wie der deutsche Gesetzgeber das EuGH-Urteil umsetzen wird.

Stand: 25. Juni 2019

Bild: Bacho Foto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Dr. Daum & Partner unterstützen unsere Mandanten seit über 30 Jahren u.a. in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Gestaltungsberatung. Vereinbaren Sie ein jetzt ganz unverbindlich ein Erstgespräch an einem unserer Standorte in Karlsruhe, Pforzheim oder Bruchsal - wir freuen uns auf Sie!

Dr. Daum & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.