Seitenbereiche
Dr. Daum & Partner
Inhalt

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020

/mandanten_info/news/

Rechengrößenverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 3.9.2019 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Für 2020 gelten folgende Beitragswerte:

Beitragsbemessungsgrenze

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) steigt von € 6.700,00/Monat auf € 6.900,00/Monat bzw. € 82.800,00/Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird von € 6.150,00/Monat auf € 6.450,00/Monat bzw. € 77.400,00/Jahr angehoben. Die bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt im Jahr 2020 € 56.250,00 (2019: € 54.450,00) bzw. € 4.687,50 monatlich.

Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße

Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird angehoben, und zwar von € 60.750,00 auf € 62.550,00.

Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt diese Grenze überschreiten, können sich privat versichern. Nach dem Entwurf steigt die Bezugsgröße West im Jahr 2020 auf monatlich € 3.185,00, die Bezugsgröße Ost auf monatlich € 3.010,00. Die Bezugsgröße stellt einen wichtigen Ankerwert für eine Reihe daraus abgeleiteter Grenz- oder Bezugswerte im Sozialversicherungsrecht bzw. Sozialrecht dar.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: katrin_timoff - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Dr. Daum & Partner unterstützen unsere Mandanten seit über 30 Jahren u.a. in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Gestaltungsberatung. Vereinbaren Sie ein jetzt ganz unverbindlich ein Erstgespräch an einem unserer Standorte in Karlsruhe, Pforzheim oder Bruchsal - wir freuen uns auf Sie!

Dr. Daum & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.