Seitenbereiche
Dr. Daum & Partner
Inhalt

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

/mandanten_info/news/

Pauschalmethode

Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist die Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsstätte) zurückgelegten Kilometer vorzunehmen.

Kürzeste Strecke zählt

Für die Berechnung der Vorteilspauschale lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer täglich eine längere, weil schnellere, Strecke zurücklegt. Gemäß Ziffer 2.3 des BMF-Schreibens vom 4.4.2018 (IV C 5 - S 2334/18/10001 BStBl 2018 I S. 592) ist der pauschale Nutzungswert auch dann nicht zu erhöhen, wenn der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug an einem Arbeitstag mehrmals zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt.

Stand: 29. September 2021

Bild: Syda Productions - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Dr. Daum & Partner unterstützen unsere Mandanten seit über 30 Jahren u.a. in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Gestaltungsberatung. Vereinbaren Sie ein jetzt ganz unverbindlich ein Erstgespräch an einem unserer Standorte in Karlsruhe, Pforzheim oder Bruchsal - wir freuen uns auf Sie!

Dr. Daum & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.